Künstliche Intelligenz, menschliche Jurisprudenz
Am 17. und 18. September 2026 findet die 34. Tagung des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) an der Universität Zürich statt.

Mit diesem Call for Abstracts laden wir interessierte, nicht-habilitierte Wissenschaftler:innen aus allen Bereichen der Rechtswissenschaft und aus angrenzenden Disziplinen wie der Philosophie, Psychologie, Soziologie, Politikwissenschaft und Informatik dazu ein, mit ihrem Beitrag an unserer Tagung teilzunehmen.
Das Tagungsthema
Künstliche Intelligenz ist spätestens seit Lychnopolis – der Stadt der lebenden Lampen – in Lukians «Wahren Geschichten» aus dem 2. Jh. n. Chr. ein klassischer Topos der Science-Fiction-Literatur. Inzwischen ist sie in unserem Leben längst angekommen: Innerhalb von wenigen Sekunden kann KI Aufgaben erledigen, die früher das koordinierte Zusammenspiel einer grossen Anzahl von Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg erfordert hätte. Selbstdenkende und lernende Maschinen lösen in uns eine Vielzahl von Gefühlen aus. Wir blicken mit Freude auf die zahlreichen Fortschritte, seien es bessere medizinische Behandlungsmethoden, neue Konsumgüter der Unterhaltungsindustrie oder Erleichterungen im Alltag. Andererseits fordert uns KI heraus, weil sie inzwischen Ungeheuerliches zu leisten vermag. Ein Mausklick genügt und ganze Bibliotheken werden fabuliert, Vergangenheiten retuschiert und demokratische Prozesse gefährdet oder gar manipuliert. Diese Ambivalenz lässt uns mit vielen, teilweise existentiellen Fragen zurück: Kann die menschliche Gesellschaft mit KI-basierter Entwicklung Schritt halten? Wie wird KI unser Leben verändern? Ist KI – oder die scheinbare Allmacht, die sie einzelnen Exponent:innen gewährt – gefährlich und wird sie uns in eine Abhängigkeit treiben? Und schliesslich: Wie intelligent ist KI eigentlich, auch im Vergleich mit uns Menschen?
Die rasanten Entwicklungen rund um KI fordern uns somit auf, über uns selbst zu reflektieren. Und unsere Lebenswelt scheint sich in naher Zukunft in fundamentaler Weise zu verändern, was insbesondere rechtlich abgebildet und gefasst werden muss. Unter diesem Leitthema lassen sich aus einer rechtsphilosophischen, -theoretischen und -soziologischen Perspektive eine Vielzahl an Folgefragen stellen:
- Reflektionen über die Entwicklung von KI: Was ist unter KI zu verstehen? Welche Prinzipien sollen ihre Entwicklung anleiten und welche Überwachungsmechanismen sollen eingerichtet werden? Welche Akteure dürfen über die Ziele und Grenzen von KI bestimmen? Inwiefern und zu welchem Zweck soll uns KI eigentlich unterstützen? Was bedeutet es für unser Menschenbild, wenn KI zunehmend in Domänen vordringt, die einst als genuin menschlich galten – von alltäglichen Prozessen bis hin zur zwischenmenschlichen Kommunikation? Und was produziert KI genau genommen: Wissen, Informationen – oder etwas anderes?
- KI und Demokratie: Inwiefern werden Demokratien durch das Phänomen der KI herausgefordert, etwa indem mit ihrer Hilfe Meinungsbildungsprozesse beeinträchtigt werden oder weil der Gesetzgebungsprozess mit dem technischen Fortschritt nicht Schritt halten kann? Inwiefern ist es hinzunehmen, dass einige wenige Tech-Konzerne, Organisationen und Fachpersonen Standards vorgeben, die durch einen im Vergleich weniger versierten Gesetzgeber übernommen werden (müssen)? Wie kann sichergestellt werden, dass KI im Sinne des Gemeinwohls eingesetzt wird? Und sind Staaten überhaupt noch in der Lage, transnational auftretende Herausforderungen wie die KI-Revolution zu meistern? Müssen neue Grund- und Menschenrechte konzipiert werden, um Menschen vor Manipulation und Verobjektivierung zu schützen?
- KI und Recht: Wie wird unser Konzept des Rechts durch KI verändert? Wie verändert sich der Rechtsberuf und der Rechtsalltag durch KI? Ist Automatisierung von Jurisprudenz überhaupt zulässig, gar wünschenswert? Wie verträgt sich probabilistisches Lernen mit der Struktur von Rechtsregeln und der Logik der Rechtsanwendung? Wie ist die akademische (Rechts-)Ausbildung anzupassen, um das Potential künstlicher Intelligenz fruchtbar zu machen und gleichzeitig negative Auswüchse zu vermeiden? Welche juristischen Kernkompetenzen müssen (weiter-)entwickelt werden?
- Praktische Anwendungsfelder: Wo wird KI schon angewendet? Wie ist die Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten (z.B. Verkehrswesen, Medizin, Bildung, soziale Medien, aber auch (teil-)autonome Waffensysteme) zu regulieren? Was sind mögliche Gefahren von KI, etwa in Bezug auf Datenschutz, Privacy und Profiling? Ist der urheberrechtliche Schutz neu zu konzipieren, um den neuen Möglichkeiten KI-generierter Inhalte Rechnung zu tragen? Wer trägt die Verantwortung für die Entscheidungen einer autonomen Maschine und wie sind Haftungsmechanismen für fehlerhafte KI auszugestalten?
Aufruf zur Einreichung und Auswahlkriterien
Das Junge Forum Rechtsphilosophie lädt ein, die genannten Fragen und verwandte Themen aus der Perspektive der Rechtsphilosophie sowie angrenzender Disziplinen zu beleuchten. Interessierte sind herzlich eingeladen, bis zum 30. April 2026 per E-Mail an jfr2026@ius.uzh.ch ein Abstract von max. 500 Wörtern sowie Kontaktdaten und Kurz-CV (max. 1 Seite) einzureichen.
Die Auswahl der Beiträge erfolgt bis Ende Mai 2026. Es wird bei den Vortragenden Geschlechterparität angestrebt und es werden zudem Personen vorrangig berücksichtigt, die erstmals auf einer JFR-Tagung vortragen. Auf Wunsch unterstützen wir gerne bei der Organisation einer Kinderbetreuung während der Tagung.
Die Beiträge zur öffentlichen Tagung, die sich in erste Linie an Nachwuchswissenschaftler:innen richtet, sollen in einem Beiheft (peer review) des Archivs für Rechts- und Sozialphilosophie (ARSP) veröffentlicht werden. Abgabedatum für den zu publizierenden Text ist der 31. Januar 2027. Es ist geplant, die Reisekosten vollständig und, wenn möglich, auch die kompletten Auslagen für die Übernachtungen in Zürich zu übernehmen.
Ermöglicht durch die freundliche Unterstützung von:




